Willkommen zu unseren Tools

Unsere Tools sollen dir helfen. Es ist immer empfehlenswert sich vor jedem Gespräch, sei es eine Bewerbung oder ein Jahresgespräch, seine neuen Gehaltsvorstellung, Zusatzleistung, Wünsche etc. vorab zu erechnen oder recherchieren.

Zuschlagsrechner

Hier kannst du deine Zuschläge nachprüfen, ob dein Arbeitgeber diese korrekt berechnet hat.
Falls dein AG ein GVP-Mitglied ist, sind alle Zuschläge bis zum 15. des Folgemonats auszuzahlen. Eine Nachberechnung oder spätere Zahlung sind laut der Fachanweisung und dem zuständigen Arbeitsamt für Arbeitnehmerüberlassung nicht erlaubt.

Ort

Tag (von)
Tag (bis)
Pause (von)
Pause (bis)
oder Pause (fix)
Format bei Pause (fix): 15 min = 0,25 / 30 min = 0,5 / 45 min = 0,75

Stundenlohn

Soll der Nachtzulagen bei Sonntag / Feiertag mit kumuliert werden?

Ab wann gilt der Nachtzuschlag?
(In den meistenfällig, erhält man den Zuschlag wenn man mehr als 2 Stunden innerhalb der Nachtzeit gearbeitet hat.)

Nach welchem Zuschlagsprinzip wird bei einer Nacht gearbeitet?
(gilt nur für Sonntag & Feiertag)
Hinweis zur Zuschlägen allgemein:

Jeder Zuschlag ist eine freiwillige Aufwendung vom Arbeitgeber (gesetzlich keine PFLICHT, nur für bestimmte Branchen!). Jeder Zuschlag muss vertraglich oder in einer Betriebs-/Tarifvereinbarung festgelegt sein, um ihn zu erhalten!


Ab wann zahle ich SV- / Steuerbeträge auf meinen Zuschlag?

Bei einhalten der angegebenen prozentualen Zuschläge besteht Steuer- und Beitragsfreiheit

Bei einhalten der angegebenen prozentualen Zuschläge besteht Steuerfreiheit. Der Zuschlag der auf dem den Grundlohn von 25 € übersteigenden Betrag beruht ist beitragspflichtig, der andere beitragfrei.
Beispiel:
30 € Grundlohn und Sonntagsarbeit mit 50 % Zuschlag entspricht 15 € Sonntagszuschlag.
Die 15 € sind steuerfrei.
25 € x 50 % = 12,50 € sind beitragsfrei.
5 € x 50 % = 2,50 € sind beitragspflichtig.

Steuerfreiheit kann bei einhalten der angegebenen prozentualen Zuschläge nur für den Teil des Zuschlags gewährt werden, der sich auf 50 € bezieht.
Beitragsfreiheit kann bei einhalten der angegebenen prozentualen Zuschläge nur für den Teil des Zuschlags gewährt werden, der sich auf 25 € bezieht.

Quelle: https://www.lohn-info.de/zuschlaege_steuerfrei.html


Samstag
von
bis
% Wert
Prozente: kein fester Prozentsatz vorgeben / Steuerhinweis: immer SV- und Steuerpflichtig

Sonntag
von
bis
% Wert
Prozente: gesetzlich bis zu 50% möglich / Steuerhinweis: bis 50% SV- und Steuerfei möglich

Nacht
von
bis
% Wert
Prozente: gesetzlich bis zu 25% möglich / Steuerhinweis: bis 25% SV- und Steuerfei möglich
Nacht (erhöht 0:00-4:00 Uhr)
von
bis
% Wert
Prozente: gesetzlich bis zu 40% möglich / Steuerhinweis: bis 40% SV- und Steuerfei möglich

Feiertag (gesetzlich)
von
bis
% Wert
Prozente: gesetzlich bis zu 125% möglich / Steuerhinweis: bis 125% SV- und Steuerfei möglich
Feiertag 24./31.
von
bis
% Wert
Prozente: 24 (ab 14 Uhr),25+26.12, 1.5 bis 150% möglich
Prozente: 31.12 bis zu 125% möglich
Steuerhinweis: bis 150% SV- und Steuerfei möglich
Zuschläge (Testphase)
Keine Tage übermittelt!

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