Im Wesentlichen genießen Zeitarbeitskräfte dieselben Rechte wie reguläre Angestellte. Darüber hinaus stellen die Tarifverträge für Zeitarbeit Mindestanforderungen auf, die zugunsten der Zeitarbeitskräfte nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindeststandards, in Kombination mit den gesetzlichen Vorgaben des allgemeinen Arbeitsrechts und den spezifischen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gewährleisten ein umfassendes Schutzniveau für Zeitarbeitnehmer.
Quelle: https://epaper.ig-zeitarbeit.de/
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