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Das GVP Tarifwerk (nach iGZ)

Im Wesentlichen genießen Zeitarbeitskräfte dieselben Rechte wie reguläre Angestellte. Darüber hinaus stellen die Tarifverträge für Zeitarbeit Mindestanforderungen auf, die zugunsten der Zeitarbeitskräfte nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindeststandards, in Kombination mit den gesetzlichen Vorgaben des allgemeinen Arbeitsrechts und den spezifischen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gewährleisten ein umfassendes Schutzniveau für Zeitarbeitnehmer.

Wesentliche Kernpunkte der Tarifverträge sind:

  • Die Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen und Zuschläge.
  • Ein neunstufiges Entgeltsystem, das unter bestimmten Voraussetzungen durch Erfahrungs- und Branchenzuschläge ergänzt wird.
  • Die Entgeltgruppen basieren ausschließlich auf der ausgeübten Tätigkeit – nicht auf der Qualifikation.
  • Ein verstetigtes Monatsentgelt.
  • Individuelle vertragliche Arbeitszeit je nach Vereinbarung.
  • Ein flexibles Arbeitszeitkonto.

ePaper Haupttarifwerk

Quelle: https://epaper.ig-zeitarbeit.de/

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